Gesetzesänderungen 2025: Ein umfassender Guide für Unternehmen
Das neue Jahr hat begonnen und bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich, die für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt auf, welche Änderungen 2025 in Kraft treten und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten können. Von steuerlichen Entlastungen über neue Vorgaben zur Digitalisierung bis hin zu Anpassungen im Arbeitsrecht – wir fassen die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammen.
Wie jedes Jahr wird auch das Jahr 2025 wichtige Neuerungen in den Bereichen Steuer und Buchhaltung mit sich bringen, die vor allem für Unternehmen relevant sind. Die Änderungen zielen auf eine stärkere Digitalisierung, erhöhte Transparenz und Nachhaltigkeit ab. Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf diese neuen Regelungen vorbereiten, um gesetzeskonform zu bleiben und keine unnötigen Risiken einzugehen.
1. E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025
Ab sofort müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen – ohne Ausnahme, auch für Kleinunternehmer. Die Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.
Zusätzlich wird die E-Rechnung für alle Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern tätigen, verpflichtend. Rechnungen dürfen künftig nur noch elektronisch erstellt und übermittelt werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Nachverfolgbarkeit zu verbessern.
Was bedeutet das konkret?
- Die Erstellung und der Versand von E-Rechnungen sind erst ab 2026 verpflichtend. Bis dahin sind Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt.
- Dennoch lohnt es sich, frühzeitig auf elektronische Formate umzusteigen, um Buchhaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
- Eine geeignete Software zur elektronischen Rechnungserstellung ist unerlässlich, um den technischen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zusätzlich: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies spart Platz und Kosten, erfordert jedoch eine Anpassung der internen Dokumentationsprozesse.
2. Elektronische Betriebsprüfung (euBP) – Erweiterung auf Finanzbuchhaltung
Seit 2023 müssen Unternehmen Entgeltabrechnungsdaten digital an Sozialversicherungsträger übermitteln. Ab 2025 umfasst diese Regelung auch Daten aus der Finanzbuchhaltung.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Buchhaltungsprogramme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und automatische Datenexporte bereitstellen können. Eine Ausnahmegenehmigung für manuelle Prüfungen ist weiterhin möglich, jedoch nur mit vorherigem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Praktischer Tipp: Wer sich unsicher ist, ob die eigene Software die Anforderungen erfüllt, sollte Kontakt mit dem Hersteller oder einem IT-Berater aufnehmen. Updates oder Systemanpassungen sind oft notwendig, um die Daten rechtzeitig und korrekt bereitzustellen.
3. Neue Kleinunternehmerregelung und Internationalisierung
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung wurden deutlich angehoben:
- Umsatz im Vorjahr: 25.000 Euro (zuvor 22.000 Euro)
- Prognostizierter Umsatz im laufenden Jahr: 100.000 Euro (zuvor 50.000 Euro)
Diese Anpassung erleichtert vor allem kleineren Unternehmen und Start-ups den Einstieg in die Selbstständigkeit.
Zusätzlich können Kleinunternehmer ab 2025 von einer neuen EU-weiten Regelung profitieren, die unter bestimmten Bedingungen eine Umsatzsteuerbefreiung bei grenzüberschreitendem Handel ermöglicht. Hierfür wird eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.) eingeführt.
Wichtig: Wer auf internationalen Märkten aktiv ist, sollte sich frühzeitig informieren, welche Schwellenwerte und Verfahren in den jeweiligen Ländern gelten.
4. Entlastung bei der Umsatzsteuervoranmeldung
Ab 2025 werden die Anforderungen für die Umsatzsteuervoranmeldung erleichtert:
- Jährlich: Zahllast bis 2.000 Euro im Vorjahr
- Vierteljährlich: Zahllast bis 9.000 Euro im Vorjahr (bislang 7.500 Euro)
- Monatlich: Zahllast über 9.000 Euro
Dies reduziert den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere Unternehmen und Start-ups erheblich.
Hinweis: Unternehmen sollten prüfen, ob sie unter die neuen Schwellenwerte fallen, und gegebenenfalls ihren Steuerberater informieren, um die Meldungsfrequenz entsprechend anzupassen.
5. Erhöhung des Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro (ein Plus von 312 Euro). Dieser Betrag bleibt bei der Einkommensteuer unbesteuert und soll vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Eine weitere Erhöhung auf 12.348 Euro ist bereits für 2026 geplant.
Vorteil: Insbesondere Arbeitnehmer mit geringen Einkommen und Familien profitieren von dieser Entlastung. Arbeitgeber sollten dies bei Gehaltsverhandlungen oder Sozialleistungen im Blick behalten.
6. Neuer Mindestlohn und Anpassungen bei Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Damit erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro monatlich. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass keine weiteren geringfügigen Beschäftigungen der Arbeitnehmer bestehen, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Praxis-Tipp: Minijobber sollten schriftlich bestätigen, dass sie keine weiteren geringfügigen Jobs ausüben, um die Beitragsgrenzen einzuhalten.
7. Anpassungen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen:
- Krankenversicherung: 66.150 Euro jährlich
- Rentenversicherung: 96.600 Euro jährlich (einheitlich in Ost und West)
- Versicherungspflichtgrenze in der GKV: 73.800 Euro jährlich
Zusätzlich wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Unternehmen sollten diese Änderungen in ihrer Kostenplanung berücksichtigen.
8. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025
Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft u. a.:
- Hardware und Software
- Selbstbedienungsterminals
- Online-Shops und Apps
- Dienstleistungen im Bank- und Telekommunikationsbereich
Kleinstunternehmen sind in bestimmten Bereichen ausgenommen. Dennoch sollten sich Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, um Bußgelder und Reputationsverluste zu vermeiden.
Tipp: Erstellen Sie einen Fahrplan zur Umstellung auf barrierefreie Systeme und lassen Sie sich bei Bedarf von Experten beraten.
9. Digitale Arbeitsverträge und Bürokratieentlastung
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) erlaubt ab sofort digitale Arbeitsverträge in Textform (z. B. per E-Mail). Ausnahmen gelten für:
- Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer den Empfang digitaler Vertragsbedingungen bestätigen.
10. CO2-Bilanzierungspflicht
Unternehmen bestimmter Branchen – vor allem jene mit hohem Energieverbrauch oder aus emissionsintensiven Sektoren – müssen zukünftig eine CO2-Bilanz erstellen und im Rahmen ihrer Berichterstattung veröffentlichen. Diese Maßnahme ist Teil der Bestrebungen, den Klimawandel durch verstärkte Rechenschaftspflichten zu bekämpfen.
Wichtige Aspekte:
- Die Erstellung der CO2-Bilanz erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung und Nachhaltigkeitsmanagement.
- Auch kleinere Unternehmen sollten sich mit dem Thema vertraut machen, da sich diese Vorschriften in den nächsten Jahren ausweiten könnten.
11. Verschärfte Compliance-Vorgaben
Die Compliance-Vorgaben werden 2025 weiter verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Unternehmen sind verpflichtet, ihre internen Kontrollsysteme zu stärken und regelmäßige Compliance-Audits durchzuführen.
Maßnahmen im Überblick:
- Erweiterte interne Kontrollmechanismen zur Erkennung und Verhinderung illegaler Finanzströme.
- Regelmäßige Compliance-Audits zur Überprüfung der Effektivität.
- Schulungen für Mitarbeiter in relevanten Vorschriften und Risiken.
Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren hohe Strafen und Reputationsverluste.
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die insbesondere die Digitalisierung, steuerliche Entlastungen und die soziale Absicherung betreffen. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, um Prozesse zu modernisieren und gesetzliche Anforderungen frühzeitig umzusetzen.
Der enge Austausch mit Experten hilft, finanzielle Risiken zu minimieren und von den Neuerungen zu profitieren. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und ist optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Du hast Fragen oder brauchst Unterstützung? Dann melde dich bei uns!