Wie funktioniert die Steuerberatervergütung?

Von
Kevin Merken
11.3.2024
5
min
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Die Steuerberatervergütung in Deutschland ist durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, die detailliert festlegt, wie Steuerberater für ihre Dienstleistungen entlohnt werden. Diese Verordnung umfasst verschiedene Leistungsbereiche wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Führung von Buchhaltungen, die Erarbeitung von Steuererklärungen sowie allgemeine steuerliche Beratungen.

Die Berechnung der Vergütung erfolgt hauptsächlich auf zwei Arten: Entweder nach einer festen Gebührentabelle, die sich nach dem Wert des Gegenstands der Beratung (z.B. das zu versteuernde Einkommen) richtet, oder durch individuelle Vereinbarungen zwischen Steuerberater und Mandant, wie etwa Stundensätze. Die StBVV definiert sowohl Mindest- als auch Höchstsätze für die Gebühren, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen und gleichzeitig Über- oder Unterforderungen zu vermeiden.

Ein kritischer rechtlicher Aspekt ist die Pflicht des Steuerberaters zur Transparenz. Steuerberater müssen vor Beginn der Dienstleistung über die voraussichtlichen Kosten aufklären und bei Abschluss der Tätigkeit eine nachvollziehbare und detaillierte Rechnung vorlegen. Dies schützt Mandanten vor unerwarteten Kosten und fördert das Vertrauen in die berufliche Beziehung. In Streitfällen bietet die StBVV eine rechtliche Grundlage für die Überprüfung und Anpassung von Steuerberaterrechnungen.

Allgemeine Kritik an der Verordnung 

Zu viel Fachchinesisch - führt zu einer “gewollten” Intransparenz

Die Sprache, die in der Welt der Steuerberater gesprochen wird, ist komplex, kompliziert und für Außenstehende oft schwer verständlich. Leistungsbeschreibungen von Steuerberaterabrechnungen sind deshalb oft schwer oder gar nicht nachvollziehbar. Für die Mandanten ist oft gar nicht klar, was und wofür hier überhaupt abgerechnet wird. “Was rechnen die denn hier ab? Ich weiß nicht, ob das so richtig ist!?” - ist ein Zitat eines unserer Kunden nach Erhalt einer Rechnung. 

Die gegenstandsbasierte Abrechnung - wird modernen Unternehmen nicht gerecht 

Für Unternehmen, die zwar schnell wachsen, bei denen sich aber der Aufwand für die Buchhaltung nur wenig ändert, ist die gegenstandsbasierte Rechnungsstellung besonders bitter. Zum Beispiel im Bereich E-Commerce oder Software-as-a-Service, wo die Rechnungsverarbeitung in der Buchhaltung und im Jahresabschluss häufig sogar automatisch erfolgt. Der Mehraufwand für den Steuerberater hat sich nur geringfügig erhöht, aber er rechnet deutlich mehr ab, weil der Unternehmenswert wachstumsbedingt gestiegen ist. 

Der Gegenstandswert des Unternehmens steigt auch, wenn das Unternehmen eine Finanzierung erhält. Noch bevor ein Start-up dank einer Finanzierungsrunde in der Lage ist, eine ausgereifte Dienstleistung oder ein ausgereiftes Produkt anzubieten, erhöhen sich die Kosten für die Steuerberatung.

Kein Ergebnis und trotzdem Zahlen müssen 

Der Steuerberater hat bereits für den Versuch der Suche nach einer Lösung einen Anspruch auf Vergütung. Er muss für seine Suche auch dann bezahlt werden, wenn er keine Lösung oder Möglichkeit zur Lösung eines bestimmten Problems gefunden hat. Ohne Mehrwert für den Mandanten. Das ist in der freien Wirtschaft unverschämt. 

Wie kann BO dabei helfen, auf eine angemessene und faire Abrechnung hinzuwirken? 

Durch unsere Expertise können wir als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und der Steuerkanzlei fungieren. Wir sind in der Lage, schnell und gezielt auf Problematiken einzugehen und entsprechend professionell zu reagieren, um optimal operativ zu unterstützen. Diese effektive Zusammenarbeit trägt nicht nur zu einer reibungslosen Abwicklung bei, sondern kann auch zu Kostenreduzierung für das Unternehmen führen.

Eine sorgfältige und umfassende Vorbereitung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, sowie durch die qualitativ hochwertige Vorarbeit im Laufe des Jahres verringert sich der Arbeitsaufwand für den Steuerberater erheblich.

Zusätzlich ermöglicht eine vollständige Buchhaltung mit nur wenigen fehlenden Belegen einen reibungslosen Jahresabschluss, ohne dass zusätzlicher Aufwand entsteht. Die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der vorbereitenden Buchhaltung mit Vorkontierung zum Monatsabschluss bedeutet weniger Aufwand für die Steuerkanzlei.